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Kein Schmerzensgeld für enttäuschende Hochzeitsfotos

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 22.05.2024) Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies hat jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az.: 13 S 36/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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