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(lifepr) (Düsseldorf, 22.05.2024) Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies hat jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az.: 13 S 36/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln .
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