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(lifepr) (Düsseldorf, 24.04.2024) Das Kindergeld bekommt, wer am Monatsanfang vorrangig kindergeldberechtigt ist. Der Bundesfinanzhof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass ein Wechsel der Berechtigung im laufenden Monat daran nichts mehr ändert (Az.: III R 5/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH .
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