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(lifepr) (Düsseldorf, 24.04.2024) Wer einen 70 Jahre alten Baum eines Nachbarn zerstört, muss laut ARAG Experten Schadensersatz leisten. Ob er dabei relativ günstig wegkommt oder den Wert eines Mittelklassewagens einkalkulieren muss, hängt auch vom Baum ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main macht die Entscheidung unter anderem davon abhängig, welche Funktion der Baum für das Grundstück hatte (Az.: 9 U 35/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt.
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Frau Jennifer Kallweit
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