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Blockiergebühr an E-Ladesäule

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 17.04.2024) Eine Vertragsklausel, wonach für eine zu lange Standzeit an einer E-Lade-Säule eine Blockiergebühr erhoben wird, ist rechtmäßig. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe. Anbieter hätten ein berechtigtes Interesse, dass die Säulen zeitnah wieder frei würden (Az.: 6 C 184/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Karlsruhe .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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