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Airline muss Kosten bei Zurückweisung zahlen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 03.04.2024) Ein Unternehmen, das einen Asylsuchenden nach Deutschland befördert, muss nach Auskunft der ARAG Experten die Kosten tragen, die bei seiner Zurückweisung anfallen. Die Haftung ist laut Bundesverwaltungsgericht nicht durch einen "Standard" der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation begrenzt. Dieser sei nicht in deutsches Recht umgesetzt (Az.: 1 C 12.22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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