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(lifepr) (Düsseldorf, 26.07.2007) Auch wer gar kein Unternehmer ist, muss manchmal Umsatzsteuer zahlen. ARAG Experten schildern einen konkreten Fall: Die Hinterbliebenen eines Unternehmers hatten sich entschlossen, das Geschäft des Verstorbenen nicht weiterzuführen. Vielmehr planten die Erben, das Inventar des Betriebes zu veräußern, darunter auch ein Dienstwagen. Als dieser verkauft war, meldete sich prompt das Finanzamt bei den Hinterbliebenen und verlangte die Zahlung der Umsatzsteuer. Nichts da, meinten die Erben; schließlich hatten sie nicht als Unternehmer gehandelt, sondern als Privatleute. Der Streit landete letztendlich beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz und das gab dem Finanzamt Recht. Der Unternehmer konnte nämlich, als er den Wagen kaufte, einen Vorsteuerabzug geltend machen, dementsprechten müssten auch die Erben beim Verkauf mit der Umsatzsteur belastet werden (FG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 K 1423/05).Da diese Rechtsfrage höchstrichtlich noch nicht entschieden ist, wurde die Revision zum BFH zugelassen.
Download des Textes unter: www.arag.de/...
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