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(lifepr) (Düsseldorf, 26.07.2007) Übergewichtigen raten Ärzte zu einer kontrollierten Gewichtabnahme durch eine langfristige Ernährungsumstellung statt der radikalen Null-Diät. Viele Diät-Muffel machen es sich aber besonders einfach und lassen sich das überschüssige Fett absaugen. ARAG Experten warnen hierbei allerdings vor den Kosten. Denn nur wer vor der OP ein amtsärztliches Attest vorweisen kann, das besagt, dass der Eingriff medizinisch notwendig ist, kann die Kosten nachher als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Eine Fettabsaugung aus rein optischen Gründen ist hingegen nicht steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof stellte in seinem aktuellen Urteil außerdem klar, dass ein nachträglich eingeholtes Attest wertlos ist (BFH, Az.: III B 57/06).
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