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(lifepr) (Düsseldorf, 04.02.2009) Kaum ein Arbeitnehmer, der behaupten würde, er habe zu viel Urlaub. Trotzdem wissen viele am Ende eines Jahres nicht, wie sie die nicht verbrauchten freien Tage los werden sollen. In vielen Verträgen oder Betriebsvereinbarung ist daher ein dreimonatiger Übertrag in das Folgejahr geregelt. Wenn ein solcher Übertrag nicht im Vertrag geregelt ist und es aus betrieblichen oder sonstigen Gründen einem Arbeitnehmer nicht möglich ist, seine Ferien vor dem Jahreswechsel abzufeiern, sollte er mit seinem Chef einen Übertrag ins neue Jahr vereinbaren, raten ARAG Experten. Auf jeden Fall muss der Resturlaub aus 2008 aber bis zum 31. März dieses Jahres genommen werden.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
ARAG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
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