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(lifepr) (Düsseldorf, 24.07.2007) Wer aggressiv fährt, dem Vordermann bedrohlich nah auf die Pelle rückt und dann auch noch die Lichthupe betätigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. ARAG Experten berichten vom Fall eines BMW-Fahrers, der einen Mercedes-Fahrer aufs Korn genommen hatte. Der Mercedes war mit 40 bis 50 km/h innerorts unterwegs. Das war dem BMW-Fahrer offenbar nicht schnell genug. Er fuhr extrem dicht auf, hupte, schoss ein regelrechtes Blitzlichtgewitter mit der Lichthupe ab und versuchte mehrfach zu überholen, musste die Manöver aber wegen Gegenverkehrs abbrechen. Das war noch nicht alles. An einer roten Ampel hielt der Straßenrambo neben dem Mercedes-Fahrer, ließ das Fenster runter und beschimpfte ihn. Der hatte nun endgültig genug und erstattete Anzeige. Der BMW-Fahrer kassierte eine Strafe von 2.400 Euro wegen versuchter Nötigung. Diese Entscheidung wollte er nicht akzeptieren und zog durch alle Instanzen – bis zum Bundesverfassungsgericht. Aber auch die Karlsruher Richter kannten kein Pardon. Bedrängendes Auffahren könne bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe eine Gewaltanwendung darstellen. Denn, wie ARAG Experten erläutern, gelte als Gewaltanwendung nicht nur ein physischer Angriff, sondern auch ein Verhalten, das Angstreaktionen auslöse (BVerfG, Az.: 2 BvR 932/06).
Download des Textes unter: www.arag.de/...
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