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Incentive-Veranstaltungen nicht gesetzlich versichert

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 03.12.2008) So genannte Incentive-Veranstaltungen, d.h. Veranstaltungen die der Arbeitgeber zahlt um die Motivation seiner Mitarbeiter zu fördern, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Laut ARAG stehen bei derartigen Reisen meist der Erholungseffekt und nicht die Arbeitsinhalte im Vordergrund (SG Düsseldorf S 6 U 29/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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