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(lifepr) (Düsseldorf, 03.12.2008) Für Pflanzenschutzmittel gibt es nach dem Pflanzenschutzgesetz ein Selbstbedienungsverbot, so dass diese auch nicht frei zugänglich im Regal verkauft werden dürfen. Laut ARAG Experten schränkt dieses Selbstbedienungsverbot nicht in rechtswidriger Weise die Freiheit der Verkäufer in deren Berufsausübung ein (VGH Kassel 6 A 694/08).
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