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(lifepr) (Düsseldorf, 02.12.2008) Gerade im Bereich von Liftanlagen tummeln sich viele Ski- und Snowboardfahrer. Daher ist dort die Gefahr von Zusammenstößen und Stürzen besonders groß, wissen ARAG Experten. Daher haben Betreiber von solchen Anlagen auch die Pflicht, dazugehörige Pfosten oder Zäune besonders zu sichern, damit diese nicht noch zusätzliche Gefahrenquellen darstellen. In einem kürzlich gefällten Urteil wurde ein Liftbetreiber dazu verpflichtet, einem Wintersportler, der mit einem Metallpfosten im Bereich der Talstation kollidierte und sich dabei schwerwiegende Verletzungen zuzog, rund 14.000 Euro zu zahlen. Ohne eine Abpolsterung des Pfostens, habe er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt (OLG Frankfurt/ Main, Az.: 1 U 184/07).
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