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(lifepr) (Düsseldorf, 26.11.2008) Wer seinen Hinflug nicht antritt, kann dennoch nicht von dem Rückflug ohne weiteres ausgeschlossen werden. Laut ARAG Experten ist eine AGB unzulässig, die besagt, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der auf dem Flugschein angegeben Reihenfolge genutzt werden (LG Köln 26 O 125/07).
Download des Textes unter: http://www.arag.de/...
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