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(lifepr) (Düsseldorf, 26.11.2008) Bringen berufstätige Eltern Ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit in eine Spielgruppe, so genießen sie auch dann den gesetzlichen Unfallschutz. Dies gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn nicht beide Elternteile berufstätig sind und sich der nicht berufstätige Teil um das Kind hätte kümmern können (LSG Bayern L 17 U 45/07).
Download des Textes unter: http://www.arag.de/...
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