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Rechtsschutz auch bei Kündigungsandrohung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 26.11.2008) Ein Rechtsschutzfall liegt bereits dann vor, wenn einem Arbeitgeber eine Kündigung angedroht wird. Daher muss bereits bei einer angedrohten Kündigung die Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich übernehmen. Laut ARAG muss der Betroffene nicht warten, bis ihm gekündigt wird (BGH IV ZR 305/07).

Download des Textes unter: http://www.arag.de/...

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