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(lifepr) (Düsseldorf, 19.11.2008) Auch Heiratsannoncen können urheberrechtlich geschützt sein - deren vollständige Übernahme als eigener Text verstößt daher gegen das Urheberrecht. Laut ARAG Experten ist in einem derartigen Fall eine Abmahnung gegen den Verwender rechtmäßig (LG München I 21 O 3262/08).
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