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(lifepr) (Düsseldorf, 19.11.2008) Besteht zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes ein Anspruch auf stationäre Rehabilitation, weil eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreichend ist, sind bei der Wahl der Klinik berechtigte Ansprüche des Versicherten zu berücksichtigen. Laut ARAG Experten sind hierbei Lebenssituation, Alter und sonstige Bedürfnisse derart zu berücksichtigen, dass das Auswahlermessen der Krankenkasse entfallen könne (LSG Darmstadt L 1 KR 2/05).
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