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Kein "Sprit" an der Tankstelle

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 19.11.2008) Während der Ladenschlusszeiten dürfen in Rheinland-Pfalz an Tankstellen nicht unbegrenzt alkoholische Getränke verkauft werden. Verkauft werden darf lediglich der sogenannte Reisebedarf - dies sind unter anderem Genussmittel in geringer Menge. Laut ARAG dürfen daher in dieser Zeit alkoholische Getränke nur an Reisende abgegeben werden, da die Tankstelle gerade kein "Ersatzminimarkt" sei (VG Neustadt 4 K 797/08 NW).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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