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(lifepr) (Düsseldorf, 18.11.2008) Ein unverschuldeter Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit - eigentlich kein Problem aus Versicherungssicht, oder doch? Für einen Privatversicherten wurde ein solcher Vorfall zur Tortur. Klar, dass die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten generell übernehmen soll. Probleme resultierten allerdings daraus, dass der Geschädigte privatversichert ist. Dessen Privatversicherung teilte jedoch mit, dass eine Behandlung als Privatpatient nicht möglich sei, da die Berufsgenossenschaft zuständig sei. Somit wollte weder diese noch der ebenfalls eingeschaltete Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers die Sonderkosten übernehmen. Die private Krankenkasse muss allerdings zahlen, wissen ARAG Experten. Denn ein Privatpatient bleibt auch im Falle eines Arbeitsunfalls immer noch Privatpatient. Die Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung möglicherweise zu Unrecht keinen "Berufsgenossenschaftsanteil" mehr auf Privatrechnungen zahlt, kann nicht zu Lasten des Privatversicherten gehen (LG Köln, Az. 23 O 137/07).
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