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(lifepr) (Düsseldorf, 12.11.2008) Wer das Garagentor einer Sammeltiefgarage von seinem Stellplatz aus öffnen möchte, sich das Tor aber durch das Signal schließt, da es bereits offen stand, muss mindestens 50 % seines Schadens selbst tragen. Laut ARAG Experten muss ein sorgfältiger Kraftfahrer mit der Betätigung des Öffnungssignals abwarten, biss er Blickkontakt zu dem Tor hat (AG München 231 C 2920/08).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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