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Kein Verkauf von Alkohol für 1 Euro

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 12.11.2008) Einer Diskothek darf verboten werden, alkoholische Getränke für einen Euro zu verkaufen. Laut ARAG besteht durch die billige Abgabe von alkoholischen Getränken die Gefahr des Alkoholmissbrauchs vor allem durch Jugendliche (VG Neustadt 4 L 1225/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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