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Partikelfilter stoppt Kurzfahrten

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 06.11.2008) Wird ein Dieselfahrzeug hauptsächlich zu kurzen Fahrten bei minderer Geschwindigkeit genutzt kommt es häufig zu einer Verstopfung des Partikelfilters. Das Fahrzeug muss dann einige Minuten bei einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit gefahren werden, um den Filter wieder freizubrennen. Das ist laut Sachverständigen durchaus Stand der Technik und eigentlich kein Mangel. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass diese technische Eigenheit sehr wohl unter Umständen zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigen kann. Nämlich dann, wenn der Verkäufer nicht auf die drohenden Störungen bei überwiegenden Kurzfahrten hingewiesen hat. In einem konkreten Fall wies der Autohändler eine Rückabwicklung des Kaufvertrags erst zurück, da das Fahrzeug mit dem Partikelfilter dem Stand der Technik entspricht. Das reichte den Richtern des angerufenen Oberlandesgerichtes aber nicht aus. Ein durchschnittlicher Verbraucher muss ohne weitere Hinweise des Händlers glauben, dass ein Diesel mit Partikelfilter ebenso zum Kurzstreckenbetrieb geeignet ist, wie andere Autos. Die schwerwiegende Einschränkung gegenüber Benzin- und Dieselmotoren ohne Partikelfilter, dass ein überwiegender Einsatz des Fahrzeugs bei Kurzfahrten nicht möglich ist, stellt aus der Sicht des Gerichts einen Sachmangel dar, der eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ermöglicht (OLG Stuttgart, Az.: 3 U 236/07).

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