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(lifepr) (Düsseldorf, 05.11.2008) Wer auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall erleidet, hat grundsätzlich Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt laut ARAG jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit den Unfall erleidet (LAG Sachsen-Anhalt L 6 U 39/04).
Download des Textes unter: http://www.arag.de/...
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