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(lifepr) (Düsseldorf, 05.11.2008) Auch wenn ein Empfänger von Arbeitslosengeld II in einer Wohngemeinschaft lebt, hat er Anspruch auf den vollen Mietzins. Dies gilt laut ARAG jedoch nur dann, wenn der Mietzins unter dem für einen Ein-Personen-Haushalt anzuwendenden Richtwert liegt (SG Dresden S 20 AS 5022/08 ER).
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