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(lifepr) (Düsseldorf, 05.11.2008) Wer seinem Kind ein größeres Grundstück geschenkt und auf diesem ein lebenslanges Wohnrecht hat, kann Pflegewohngeld für ein Pflegeheim aus öffentlichen Mitteln beantragen ohne zuvor das Geschenk (hier Verzicht auf das Wohnrecht) klageweise zurückzufordern. Laut ARAG Experten ist eine Klage nicht zumutbar, wenn sich der Beschenkte und der Heimbewohner besonders nahe stehen (OVG Münster 16 A 1409/07).
Download des Textes unter:
http://www.arag.de/...
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