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Ungültige Abmahnung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 23.10.2008) Weniger Geld und dazu noch eine Abmahnung - so hatte sich eine Angestellte ihr Arbeitsdasein wohl nicht vorgestellt. Als die Firma in einer finanziellen Notlage war, bat sie der Arbeitgeber zu einem Personalgespräch, in dem die Kürzung des 13. Monatsgehaltes diskutiert werden sollte. Bei diesem Termin verdeutlichte die Dame, dass sie dieses Gespräch allerdings nur gemeinsam mit anderen betroffenen Kolleginnen und Kollegen führen wolle. Dies lehnte die Geschäftsführung ab und die Unterhaltung fand nicht statt. Das war dem Arbeitgeber eine Abmahnung wert, gegen die die Arbeitnehmerin gerichtlich vorging. Mit Erfolg: Die Abmahnung musste aus der Personalakte entfernt werden. ARAG Experten erklären, dass es jedermann freisteht, ob er Verhandlungen über die Änderung seines Vertrages aufnehmen will oder nicht. Daher musste die Mitarbeiterin an einem solchen Gespräch nicht teilnehmen. Wäre es um die Arbeitsleistungen selbst gegangen, hätte sie sich dem Gespräch nicht entziehen können (LAG Hannover, Az.: 3 Sa 1041/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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