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Achtung Kamera!

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 23.10.2008) Im Fernsehen sprießen Reality-Formate wie Pilze aus dem Boden. Ob Schuldnerberatung, Kindererziehung oder Ernährungsumstellung - der Blick in die Wohnzimmer wird geöffnet. Auch Polizisten oder andere Ordnungshüter werden gern von Kamerateams bei ihren Streifzügen begleitet. So auch in diesem Fall: Die Gerichtsvollzieherin klingelt, ein verschlafener Herr öffnet und das Fernsehteam filmt. Peinlich nur, dass es sich bei dem Mann nicht um den gesuchten Schuldner handelte. Trotzdem erschien die Szene in einem Filmbeitrag und der Betroffene klagte. Da der aus dem Schlaf gerissene, des Deutschen nicht ausreichend mächtige Kläger direkt nach dem Dreh eine Zustimmung zur Ausstrahlung abgab, fühlte sich der Sender unschuldig. ARAG Experten erklären aber, dass der Herr derart überrumpelt gar nicht in der Lage war, angemessen zu reagieren. Überdies habe das Kamerateam Hausfriedensbruch begangen und Persönlichkeitsrechte verletzt. So fiel auch die Entscheidung des Gerichts zu Gunsten des Klägers aus. Er erhielt 5.000 Euro Schadensersatz (LG München I, Az.: 9 O 18165/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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