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(lifepr) (Düsseldorf, 22.10.2008) Wird ein Betrunkener mit einer blutenden Kopfplatzwunde von der Feuerwehr aufgefunden und mit einem Rettungswagen transportiert, muss der Verletzte die Kosten für diese Fahrt auch dann zahlen, wenn er der Fahrt widersprochen hat. Laut ARAG Experten ist für die Gebührenerhebung lediglich erforderlich, dass ein Notfall vorgelegen habe (VG Berlin 38 A 34.08).
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Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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