zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 22.10.2008) Ist ein Patient mit einer schwerwiegenden Erkrankung bei einem Heilpraktiker in Behandlung, so darf der Heilpraktiker den Patienten nicht in dem Glauben lassen, eine ärztliche Behandlung werde durch ihn ersetzt. Laut ARAG Experten kann einem Heilpraktiker, der den Besuch eines Arztes nicht empfohlen hat, die Heilpraktikererlaubnis entzogen werden (VGH 9 S 1782/08).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht