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(lifepr) (Düsseldorf, 22.10.2008) Kommt es aufgrund eines technischen Defektes an einem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Elektrogerätes zu einem Brand, ist der Vermieter nicht Schadenersatzpflichtig. Laut ARAG ist der Vermieter eines Wohnraumes nicht verpflichtet, eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Wohnung der Mieter vorzunehmen (BGH VIII ZR 321/07).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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