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Mieter zahlt bei Schlüsselverlust

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.10.2008) Wenn ein Mieter den Verlust eines Schlüssels verantworten muss, trägt er laut ARAG Experten auch die Kosten für den Einbau einer neuen Schließanlage, wenn ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. In einem konkreten Fall sahen die Richter es als erwiesen an, dass der Sohn der Mieterin am Verlust des Schlüssels schuld war. Nach Aussage der Mutter war der Schlüssel möglicherweise am Strand verloren gegangen. Nach Ansicht der Hamburger Amtsrichter kann das aber nur passieren, wenn der Schlüssel nicht hinreichend sorgfältig mitgeführt wird (AG Hamburg, Az.: 43b C 228/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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