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Herbstlaub

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.10.2008) Jeder Gartenbesitzer weiß, der Oktober macht viel Arbeit. Besonders ärgerlich, wenn neben dem eigenen Herbstlaub auch noch die fallenden Blätter von Nachbars Bäumen zusammengekehrt und entsorgt werden müssen. Das fanden auch die Richter des Landgerichts Coburg und entschieden deshalb, dass überhängendes Astwerk aus dem benachbarten Garten nicht in jedem Fall hingenommen werden muss. Zu weit über die Grundstücksgrenze ragende Äste müssen geschnitten werden. Der beklagte Gartenfreund führte zwar an, dass die besagten Bäume seit 30 Jahren die Grundstücksgrenze zierten, die Richter entschieden nach einer Ortsbegehung aber zu Gunsten des Klägers. ARAG Experten erklären: Wenn der Überwuchs eine spürbare Beeinträchtigung mit sich bringt (Schattenwurf, Laubfall), muss die Säge her (LG Coburg, Az.: 33 S 26/08).

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