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Recht auf Sonderzahlung?

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 10.10.2008) Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld - Dinge, die das Leben versüßen, auf die man aber keinen Anspruch hat. Oder doch? Grundsätzlich besteht ein solcher natürlich nicht. Sind die sich damit beschäftigenden Klauseln im Arbeitsvertrag jedoch unverständlich, so schon. Geklagt hatte eine Dame, in deren Vertrag ihr einerseits der Erhalt von Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatseinkommens zugesichert, andererseits aber erklärt wurde, dass darauf kein Rechtsanspruch bestehe, da es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers darstelle. Ihr Arbeitgeber berief sich auf letzteres Argument und verweigerte die Zahlung. Da jedoch die Formulierungen innerhalb des Vertrags einen deutlichen Widerspruch darstellen, hat die betreffende Arbeitnehmerin auch Anspruch auf ihr Geld, wissen ARAG Experten. Denn Widerrufs- und Freiwilligkeitsklauseln schließen sich aus, da der Widerruf einer Leistung immer einen Anspruch voraussetzt (BAG, Az.: 10 AZR 608/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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