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Kinderkrippe im Wohngebiet

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 08.10.2008) Auch in reinen Wohngebieten sind Kinderkrippen baurechtlich zulässig und müssen von den Nachbarn hingenommen werden. Laut ARAG Experten haben die Nachbarn keinen Anspruch auf Erhaltung des Status quo - ferner ergänzen die Kinderkrippen die Wohnbebauung und sind daher zu dulden (OVG Saarlouis 2 C 186/08).

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