zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 08.10.2008) Wer als Gast Ferien auf einem Bauernhof macht, kann davon ausgehen, dass auch der freizugängliche Heuboden sicher betreten werden kann. Laut ARAG wird der Verkehrssicherungspflicht nicht genüge getan, wenn eine lose angelehnte Leiter für den Ein- und Ausgang zum Heuboden zur Verfügung gestellt wird (OLG Nürnberg 3 U 1274/08).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht