Pfeil zurück zur Übersicht

Kein Anspruch auf Hartz IV bei Zweitausbildung

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 08.10.2008) Hartz IV kann zur Ausbildungsförderung nicht von Lehrlingen in Anspruch genommen werden. Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) muss auch nicht einspringen, wenn BAföG nicht gezahlt wird. Laut ARAG Experten besteht daher auch bei einer Zweitausbildung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (BSG B 4 S 28/07 R).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht