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(lifepr) (Düsseldorf, 08.10.2008) Hartz IV kann zur Ausbildungsförderung nicht von Lehrlingen in Anspruch genommen werden. Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) muss auch nicht einspringen, wenn BAföG nicht gezahlt wird. Laut ARAG Experten besteht daher auch bei einer Zweitausbildung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (BSG B 4 S 28/07 R).
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