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(lifepr) (Düsseldorf, 08.10.2008) Wer auf dem Weg zur Arbeit das Kabel einer Baustellenampel durchtrennt, weil diese nicht auf "grün" schaltet, begeht eine Sachbeschädigung und muss Schadensersatz leisten. Der gezahlte Schadensersatz kann laut ARAG Experten steuerlich nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, da ein betrieblicher Zusammenhang zwischen Straftat und unter-nehmerischer Tätigkeit fehlt (FG Rheinland-Pfalz 4 K 1928/07).
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Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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