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Umweg mit Folgen

(lifepr) (Düsseldorf, 08.10.2008) Vor der Arbeit noch schnell tanken - kein Problem, dachte sich eine Dame und fuhr frühmorgens eine Tankstelle im Nachbarort an. Problematisch wurde es erst, als sie auf diesem Weg verunfallte und sich verletzte. Denn die gesetzliche Unfallversicherung sah dies nicht als Arbeitsunfall an und verweigerte deshalb ihre Leistung. Ausschlaggebend hierfür war, dass sich die Tankstelle zum einen in entgegengesetzter Richtung zur Arbeitsstelle befand und zum anderen auch noch ausreichende Mengen an Benzin im Tank waren, um zu dieser zu gelangen. Dass die Berufsgenossenschaft mit dieser Einschätzung richtig lag, beweist das daraufhin gefällte Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes. ARAG Experten wissen, dass Umwege zur Arbeitsstelle nur versichert sind, wenn sie auch eine nachvollziehbare Berechtigung haben. Dies war hier nicht der Fall (LSG Hessen, Az.: L 3 U 195/07).

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