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Keine Aufsichtspflicht in Sackgasse

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 03.10.2008) Wer sein achtjähriges Kind, welches mit dem Fahrrad vertraut ist, unbeaufsichtigt in der Sackgasse im Umfeld der Familienwohnung Rad fahren lässt, verstößt nicht gegen seine Aufsichtspflicht. Laut ARAG Experten kann daher für den vom Kind verursachten Schaden von den Eltern keine Schadensersatz verlangt werden (AG Coburg 11 C 1760/07).

NEU: Download des Textes unter: http://www.arag.de/...

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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