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(lifepr) (Düsseldorf, 30.09.2008) Stufen können durchaus gefährliche Hindernisse darstellen. Bei einem Sturz auf öffentlichen Treppen kann unter Umständen die Gemeinde zur Rechenschaft gezogen werden. Aber nicht immer! Verfügt die Treppe beispielsweise zwar über keinen Handlauf, ist aber trotzdem übersichtlich und mit flachen, breiten Stufen gut passierbar, kann ein gestürzter Fußgänger keinen Schadensersatz verlangen. Das fehlende Hilfsmittel sei nur bei steilen oder anderweitig schwierig zu begehenden Treppen unabdingbar, wissen ARAG Experten. Zumal die Treppe im konkreten Fall auch hätte umgangen werden können. Betritt ein Passant bewusst eine nicht durch einen Handlauf abgesicherte Treppe und stürzt dabei, hat er einfach Pech gehabt (LG Coburg, Az.: 21 O 15/08).
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