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Wann zahlt die Reiserücktrittkostenversicherung?

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 25.09.2008) Je nach Ausgestaltung des Vertrages kann der Versicherungsfall beispielsweise bei unerwarteter Krankheit und Unfällen, aber auch bei einer Impfunverträglichkeit eintreten oder wenn ein so genannter erheblicher Eigentumsschaden vorliegt - wenn einem z.B. das Haus abgebrannt ist. Manche Versicherungen bezahlen auch, wenn man sich den Urlaub wegen einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit nicht mehr leisten kann. Wichtig ist nach Auskunft der ARAG Experten: Kann man eine Reise nicht antreten, so muss man sie sofort stornieren und dies unverzüglich der Versicherung mitteilen, sonst verfällt unter Umständen der Versicherungsschutz. Dann bleibt man nicht nur auf den Stornogebühren sitzen, auch der Versicherungsbeitrag von etwa zwei bis drei Prozent der Reisekosten ist unter Umständen verschenkt.

Auch wenn die Angst einen bereits angetretenen Urlaub verdirbt, ist eine Erstattung oder Minderung des Reisepreises nicht zwingend notwendig.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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