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Laser-Ohrakupunktur darf nicht jeder

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 24.09.2008) Eine Laser-Ohrakupunktur darf nur derjenige durchführen, der eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzt. Laut ARAG ist es erforderlich, dass der Anwender nicht nur Kenntnis über die Gerätefunktionen besitzt, sondern auch ein medizinisches Fachwissen vorhanden ist, um gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden (VG Gelsenkirchen 7 L 889/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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