Pfeil zurück zur Übersicht

Kündigung bei Exmatrikulation

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 24.09.2008) Wird jemand als "studentische Hilfskraft" an einer Forschungseinrichtung beschäftigt, so setzt dies in der Regel voraus, dass der Beschäftigte einem Studium nachgeht. Entfällt diese Voraussetzung weil eine Exmatrikulation erfolgt ist, ist laut ARAG eine personenbedingte Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Regel gerechtfertigt (BAG 2 AZR 976/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht