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(lifepr) (Düsseldorf, 23.09.2008) Bekommen Kinder während der Ausbildung schon selbst ein Kind, zählt das Elterngeld zu den Bezügen. Steigt dadurch das Jahreseinkommen auf über 7.680 Euro, erhalten die Großeltern für das Kind in der Ausbildung kein Kindergeld mehr. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass das Mindest-Elterngeld von monatlich 300 Euro, das Studenten und Schülern auch zusteht, wenn sie vorher kein Einkommen hatten, nicht aufs Jahreseinkommen angerechnet wird (OFD Frankfurt, Az.: S 2282 A – 22 – St 217).
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