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(lifepr) (Düsseldorf, 22.09.2008) In einem Haus mit Eigentumswohnungen haften alle Eigentümer gemeinsam. Wenn allerdings im Mietvertrag geregelt wurde, dass die Mieter der Wohnungen die Räumpflicht zum Beispiel bei Herbstlaub auf den angrenzenden Gehwegen zu erfüllen haben, obliegt den Eigentümern laut ARAG Experten lediglich eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Ist die Räumpflicht im Mietvertrag allerdings nicht geregelt, können die Eigentümer als Gesamtschuldner schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn jemand auf dem Gehweg vor dem Haus ausrutscht und sich verletzt, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main. (OLG Frankfurt/Main, Az:: 3 U 93/01).
Download des Textes unter: www.arag.de/...
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