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Schwere Erkrankung rechtfertigt keine Kündigung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 17.09.2008) Wer aufgrund einer schweren Erkrankung lang angemietete Geschäftsräume nicht nutzen kann, hat aufgrund der Erkrankung dennoch kein Recht zur fristlosen Kündigung. Laut ARAG trägt der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko für die Mieträume, auch wenn er langfristig angemietete Räume aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen könne (OLG Düsseldorf I 24 W 53/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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