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(lifepr) (Düsseldorf, 17.09.2008) Wer mit 2,05 Promille Fahrrad fährt, dem kann der Führerschein entzogen werden. Laut ARAG Experten kann eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ein Ausdruck eines Kontrollverlustes sein, der dazu führen könne, in betrunkenem Zustand auch ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Oldenburg 7 B 2323/08).
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