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Mit dem Schrecken davongekommen…

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 16.09.2008) waren zwar die Passagiere eines Flugzeugs, die auf ihrer Rückreise von Antalya einen Beinahe-Absturz miterleben mussten. Der Erholungseffekt des Urlaubs war allerdings dahin. Darum klagte einer der Flugzeuginsassen auch auf Erstattung des gesamten Reisepreises von 1.100 Euro. Das Landgericht in Duisburg befand das als zuviel und ordnete an, dass der Reiseveranstalter lediglich 280 Euro erstatten müsse. So nicht, korrigierte jetzt der Bundesgerichtshof die Entscheidung. Erstmal müsse geklärt werden, was genau bei dem Zwischenfall in luftiger Höhe passiert sei. Erst dann kann entschieden werden, ob die Erholung futsch und somit der Urlaub völlig wertlos war. Denn dann ist der Reisepreis doch in Gänze zu erstatten. Die Duisburger Richter müssen also noch mal ran (BGH, Az.: X ZR 93/07).

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