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Keine Mieterhöhung wegen Schönheitsreparaturen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 11.09.2008) In letzter Zeit sind einige Urteile gegen Renovierungsklauseln in Mietverträgen gefällt worden, die den Mieter durch ihre starren Vorgaben unangemessen benachteiligten. Daher steigen die Kosten für Schönheitsreparaturen für den Vermieter. Da ein Wohnungseigentümer dieses nicht hinnehmen wollte, versuchte er einen Mietzuschlag von rund 70 Cent pro Monat und Quadratmeter durchzusetzen, weil bei dem betroffenen Mieter die Schönheitsreparaturklausel unwirksam war. ARAG Experten erklären, dass sich der Bundesgerichtshof gegen das Vermieteranliegen aussprach. Ein Zuschlag ist vom Mieter nicht zu entrichten (BGH, Az.: VIII ZR 181/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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