zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 10.09.2008) Wird ein gemieteter Bagger vom eigenen Fahrer aus Unachtsamkeit durch die Baggerschaufel an der Kabine beschädigt, so muss der Mieter dem Vermieter diesen Schaden ersetzen. Laut ARAG kann der Mieter nicht darauf vertrauen, dass für den Bagger eine Kaskoversicherung besteht oder ein Schutzmechanismus für die Kabine existiert (LG Coburg, Az.: 23 O 96/07).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht